Sind Eltern Pflichtteilsberechtigt?
- Dagmar Boving LL.M.
- 5. Okt. 2022
- 1 Min. Lesezeit

Ja, Eltern gehören zu den Pflichtteilsberechtigten.
Gerade für Eheleute ohne gemeinsame Abkömmlinge ist dies oftmals eine überraschende Situation. Das heißt, wenn zum Todeszeitpunkt ein Elternteil noch lebt, so kann dieses Elternteil Pflichtteilsansprüche geltend machen, die im Falle des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft 1/8 des Nachlasswertes zum Todeszeitpunkt betragen und gegenüber dem allein erbenden Ehepartner geltend gemacht werden können.
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